Einbürgerungen in Deutschland erreichen neues Rekordhoch

Im vergangenen Jahr sind erstmals mehr als 300.000 Menschen in Deutschland eingebürgert worden, was einen neuen Rekord darstellt. Der Großteil der Neubürger stammt aus Syrien, der Türkei und Russland und konnte seinen alten Pass behalten.

Im vergangenen Jahr hat die Anzahl der Einbürgerungen in Deutschland einen neuen Höchstwert erreicht. Am 3. Mai meldete das Statistische Bundesamt dazu, dass im Jahr 2025 etwa 332.500 Ausländer die deutsche Staatsangehörigkeit erworben haben. Zu den drei häufigsten Herkunftsländern gehören dabei Syrien, die Türkei und Russland.

Wie die Welt betont, wurden erstmals seit der Einführung der Statistik mehr als 300.000 Menschen binnen eines Jahres eingebürgert. Im Jahr 2024 hatte sich die Anzahl der Einbürgerungen mit dem damaligen Rekordwert von 291.955 dieser Grenze bereits angenähert.

In der überwiegenden Mehrheit der Fälle – 91 Prozent – handelte es sich um sogenannte Regelfalleinbürgerungen, denen ein Mindestaufenthalt in Deutschland von fünf Jahren vorausging, sowie um Miteinbürgerungen von Ehepartnern und Kindern. Der Großteil der Neubürger machte nach Angaben des Mediendienstes Integration dabei von der 2024 eingeführten Möglichkeit einer doppelten Staatsbürgerschaft Gebrauch. Laut einer Umfrage des Dienstes behielten zwischen 85 und 98 Prozent der neu Eingebürgerten ihren alten Pass. Diejenigen, die es nicht taten, waren entweder zuvor staatenlos oder hatten aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen ihres Herkunftslandes keine rechtliche Möglichkeit für eine doppelte Staatsbürgerschaft.

Diese Angaben lösten in politischen Kreisen Diskussionen aus. So sah der CDU-Innenexperte Günther Krings "dringenden Handlungsbedarf" und forderte eine Änderung des Staatsbürgerschaftsgesetzes. In einem Interview gegenüber der Nachrichtenagentur AFP sagte er:

"Dass neue Einbürgerungen in so hoher Zahl zur doppelten Staatsbürgerschaft führen, ist keine gute Entwicklung. Hier müssen wir gesetzgeberisch reagieren."

Krings schlug unter anderem vor, den Entzug der deutschen Staatsbürgerschaft bei Doppelstaatlern etwa bei schweren Straftaten zu erleichtern:

"Die bisherigen Tatbestände zum Verlust des deutschen Passes reichen aber absolut nicht aus. Wieso sollte jemand seinen deutschen Pass verlieren können, wenn er im Ausland Terrorhandlungen begeht – aber nicht im Inland?"

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