Schweiz

Ukraine-Krieg als Wendepunkt: Die Schweiz stimmt über Waffenexporte ab

Am 29. November stimmt die Schweiz über eine Lockerung des Kriegsmaterialgesetzes ab. Zwar bleibt die Ukraine offiziell ausgenommen, doch weniger strenge Kontrollen bei der Weitergabe könnten dazu führen, dass Schweizer Kriegsmaterial letztlich doch im Ukraine-Krieg landet.
Ukraine-Krieg als Wendepunkt: Die Schweiz stimmt über Waffenexporte abQuelle: RT © KI-generiert @Symbolbild

Friedrich Merz will die Ukraine mit Waffen, Geld und politischer Unterstützung weiter im Krieg gegen Russland stärken. Die deutsche Bundesregierung drängt auf zusätzliche militärische Hilfe und sucht nach Wegen, die ukrainischen Streitkräfte langfristig auszurüsten.

Nun steht auch die Schweiz vor einer Richtungsentscheidung.

Am 29. November stimmen die Schweizer über eine Lockerung des Kriegsmaterialgesetzes ab. Die Reform soll Waffenexporte an ausgewählte Partnerstaaten erleichtern und könnte die Kontrolle über den weiteren Verbleib von Schweizer Kriegsmaterial erschweren. Damit steht auch die Schweizer Neutralität auf dem Prüfstand.

Die Vorlage geht auf eine Änderung zurück, die das Parlament am 19. Dezember 2025 verabschiedet hat. Gegen das Gesetz kam das Referendum zustande. Deshalb entscheidet nun das Volk. Die Befürworter wollen die Bedingungen für Ausfuhren an insgesamt 36 Partnerstaaten lockern.

Dazu gehören unter anderem Deutschland, Großbritannien, die USA, Kanada, Japan und Australien. Waffenlieferungen an diese Länder sollen unter bestimmten Voraussetzungen auch dann möglich sein, wenn das Empfängerland in einen bewaffneten Konflikt verwickelt ist.

Für die Rüstungsindustrie steht viel auf dem Spiel. Schweizer Unternehmen sind auf ausländische Aufträge und internationale Lieferketten angewiesen. Wenn wichtige Absatzmärkte wegen strenger Exportregeln wegfallen, verlieren die Hersteller Aufträge, Fachwissen und Produktionskapazitäten.

Die Schweizer Rüstungsindustrie ist auf ausländische Aufträge und internationale Lieferketten angewiesen. Strenge Exportregeln können den Zugang zu wichtigen Absatzmärkten erschweren und Schweizer Unternehmen bei internationalen Rüstungsprojekten benachteiligen. Während Deutschland und andere europäische Staaten ihre militärischen Kapazitäten ausbauen, suchen sie nach verlässlichen Zulieferern.

Für Schweizer Hersteller geht es um Aufträge, Arbeitsplätze und den Erhalt von technischem Wissen. Zugleich ist die heimische Industrie für die Ausrüstung der Schweizer Armee von Bedeutung. Die geplante Gesetzesänderung soll den Unternehmen mehr Spielraum bei Waffenexporten an ausgewählte Partnerstaaten verschaffen.

Doch die Reform betrifft nicht allein wirtschaftliche Interessen. Sie wirft auch Fragen zur Neutralität und zur Kontrolle von Waffenexporten auf. Die Schweiz hat sich über Jahrzehnte darauf berufen, Kriegsmaterial nicht ohne strenge Auflagen in Konfliktgebiete zu liefern. Die geplante Lockerung verändert diesen Rahmen. Zwar werden nicht sämtliche Beschränkungen aufgehoben, doch die Bedingungen für Lieferungen an bestimmte Staaten sollen weniger streng ausfallen.

Bei den Nichtwiederausfuhr-Erklärungen sieht die Reform eine Änderung vor. Bislang verlangt die Schweiz solche Zusicherungen, damit Empfängerstaaten Schweizer Kriegsmaterial nicht ohne Zustimmung an Drittländer weitergeben. Künftig sollen diese Erklärungen nicht mehr systematisch eingeholt werden. Der Bundesrat kann sie weiterhin verlangen, wenn außenpolitische, sicherheitspolitische oder neutralitätsrechtliche Gründe dafür sprechen. Damit hängt es stärker von der Entscheidung der Behörden ab, unter welchen Bedingungen die Weitergabe Schweizer Kriegsmaterials eingeschränkt wird.

Für die Gegner der Reform ist das ein wesentlicher Schwachpunkt. Wenn eine solche Erklärung nicht mehr grundsätzlich verlangt wird, stellt sich die Frage, wie die Schweiz spätere Weitergaben ihrer Waffen zuverlässig verhindern und überprüfen kann. Ein Empfängerland kann Schweizer Rüstungsgüter zunächst für die eigene Armee beschaffen. Was geschieht aber, wenn sich seine militärischen Bedürfnisse ändern oder es unter politischem Druck steht, andere Staaten mit Waffen zu unterstützen? Ohne verbindliche Zusicherungen bei jeder Lieferung könnte die Kontrolle schwieriger werden.

Auch die Unterstützung der Ukraine spielt bei der Abstimmung eine Rolle. Friedrich Merz setzt auf weitere Waffenlieferungen an Kiew. Deutschland gehört zu den wichtigsten militärischen Unterstützern der Ukraine. Die Schweiz verfolgt eine andere Linie. Direkte Lieferungen von Schweizer Kriegsmaterial an die Ukraine sind nach den geltenden Regeln nicht erlaubt.

Die Gesetzesänderung bedeutet nicht, dass Schweizer Waffen künftig direkt an die Ukraine geliefert werden dürfen. Eine solche Aussage wäre falsch. Dennoch bleibt die Frage, ob Schweizer Rüstungsgüter über Drittstaaten in den Krieg gelangen könnten. Wenn ein Partnerstaat Schweizer Material erhält und es später an ein anderes Land weitergibt, hängt viel davon ab, welche Zusicherungen bei der ursprünglichen Ausfuhr verlangt wurden und welche rechtlichen Beschränkungen weiterhin gelten.

Gerade in einem Krieg, in dem die westlichen Staaten ihre Waffenlieferungen koordinieren und ihre Rüstungsproduktion ausbauen, ist diese Frage von praktischer Bedeutung. Die Schweiz kann zwar Regeln für ihre eigenen Exporte festlegen. Sie kann aber nicht allein durch eine Gesetzesbestimmung sämtliche politischen Entscheidungen anderer Staaten kontrollieren. Weniger systematische Nichtwiederausfuhr-Erklärungen könnten die Überwachung späterer Transfers erschweren. Ob und in welchem Umfang Schweizer Kriegsmaterial dadurch tatsächlich in die Ukraine gelangen würde, lässt sich aus der Gesetzesänderung allein allerdings nicht ableiten.

Die Gegner befürchten deshalb, dass die Schweiz einen Teil ihrer bisherigen Kontrolle aus der Hand gibt. Für sie geht es nicht nur um einzelne Waffenlieferungen, sondern um die Glaubwürdigkeit der Neutralität. Wenn Schweizer Kriegsmaterial zunächst an einen Partnerstaat geliefert wird und später in einem Krieg eingesetzt werden könnte, stellt sich die Frage nach der Verantwortung des ursprünglichen Exportlandes. Die Befürworter halten dem entgegen, dass die Reform weiterhin Beschränkungen vorsieht und die Schweiz ihre sicherheits- und außenpolitischen Interessen berücksichtigen muss.

Zusätzliche Befugnisse soll der Bundesrat durch eine Ausnahmeregelung erhalten. In außerordentlichen Situationen könnte er von den üblichen Bewilligungskriterien abweichen, wenn dies zur Wahrung der Interessen der Schweiz erforderlich ist. Auch hier bleiben die internationalen Verpflichtungen des Landes bestehen. Für die Befürworter schafft die Regelung mehr Handlungsspielraum. Die Gegner sehen darin eine Ausweitung des politischen Ermessens bei Entscheidungen, die für die Neutralität und die internationale Glaubwürdigkeit der Schweiz von Bedeutung sind.

Die Abstimmung berührt damit einen grundlegenden Zielkonflikt der Schweizer Sicherheitspolitik. Einerseits soll die heimische Rüstungsindustrie wettbewerbsfähig bleiben und die Armee mit Material versorgen können. Andererseits will die Schweiz verhindern, dass ihre Waffen in Konflikten eingesetzt werden, an denen sie sich nicht beteiligen will. Die Lockerung des Kriegsmaterialgesetzes verschiebt die Grenzen zwischen diesen beiden Interessen.

Am 29. November entscheiden die Stimmberechtigten, welchen Weg die Schweiz einschlagen soll. Es geht um Aufträge für die Rüstungsindustrie, die Versorgung der Armee und die Zusammenarbeit mit ausländischen Partnern. Es geht aber auch um die Frage, wie streng die Schweiz den weiteren Weg ihrer Waffen kontrollieren will. Während Merz auf eine langfristige militärische Unterstützung der Ukraine setzt, muss die Schweiz entscheiden, ob sie ihre Exportregeln lockern will und welche Folgen das für ihre Neutralität haben könnte.

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